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Unter Termine werden wichtige Energie-Messen, Bilder und sonstige Ereignisse aufgezeigt. 

Phänomen:

Vorwort:

Dieser Erfahrungsbericht wurde absichtlich provokativ verfasst, weil häufig nur das Vorhalten eines Spiegels zum Nachdenken verhilft (die Hoffnung stirbt zuletzt).

Phänomene:

Schauen wir uns z.B. den Steueranteil bei den Benzinpreisen an, bemerken wir sofort, dass uns der Staat so richtig abzockt. Oder schauen wir uns die Tabaksteuer an, dann fällt uns auf, dass nahezu niemand deswegen mit seiner Sucht aufhört zu rauchen. Bei Pharmaprodukten akzeptieren wir Preise für Medikamente, die Ihresgleichen weltweit suchen müssen. Oder glauben Sie immer ernsthaft an die Erhaltung der Verkehrssicherheit, wenn eine Radarfalle zuschnappt? Derartige Vergleiche könnten hier ins Unendliche fortgesetzt werden, denn wir bekommen ja schließlich von allen Parteien „mehr Netto vom Brutto“.

Bei vielen unzähligen Energieberatungen erklärten uns „Vermieter“ immer wieder, dass sie an einer energetischen Gebäudesanierung (Gebäudehülle und/oder Heizung) eigentlich gar kein Interesse haben, denn schließlich müssen doch die Mieter die Heizkosten allein bezahlen.

Fragt man den Mieter, wie er auf seine „zweite Miete“ reagiert, erfährt man, dass er dies durch Zurückdrehen am Heizkörperthermostat regelt. Unterm Strich verzichtet man lieber und dauerhaft auf „Wohnkomfort“ als teilweise auf den Jahresurlaub.

Lösungsvorschläge:

Eigentlich müsste es nachvollziehbar sein, dass jeder seriöse Energieberater im Vorfeld sowohl das betreffende Gebäude, als auch das Nutzerverhalten seine Bewohner kennen muss, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung vorschlagen zu können.

Als Mieter oder Hausbesitzer müssen Sie dabei wissen, dass Ihnen der „neutrale und unabhängige“ Energieberater niemals etwas verkauft, sondern sein Geld ausschließlich durch seine Beratung verdient. Um zumindest in diesem Punkte sichergehen zu können, sollten Sie stets nur erfahrene Energieberater mit BAFA-Zulassung beauftragen.

Nur selten wissen Mieter und/oder Hausbesitzer, dass durch das übermäßige Zurückdrehen der Heizkörperthermostate ganz gravierende Bauschäden entstehen können. Solche Bauschäden führen nicht selten zu Feuchtebildungen und dann zu Schimmelbildungen, wobei neben einer beachtlichen Gesundheitsgefährdung für die Bewohner auch eine Schädigung der Bausubstanz hinzukommt (bis hin zur Bauruine).

Derartige Situationen treten häufig dann auf, wenn Teile der Wohnung nur noch auf niedrigster Thermostateinstellung (Frostschutzstellung) zurückgedreht werden. Aber auch dann, wenn nicht alle Heizkörper auf Wohnraumtemperatur einstellt, kühlen die Außenwände der unbeheizten Räume so stark aus, dass Feuchteschäden entstehen.

Was kann man also tun, wenn man einerseits in allen Wohnräumen ein behagliches Wohnraumklima schaffen möchte und die Bausubstanz nicht schädigen möchte? Man kann die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach) dämmen lassen. Derartige Maßnahmen kosten aber i.d.R. sehr viel Geld und können nur vom Hausbesitzer (Vermieter) beauftragt werden. Da aber viele Hausbesitzer aus eigenen wirtschaftlichen Interesse kaum an günstigen Heizkosten für ihre Mieter aufbringen (siehe oben), kommt diese Lösung leider sehr häufig nicht zur Ausführung. Was könnte man also sonst noch tun?

Man kann also als Mieter oder Hausbesitzer nur noch die vorhandene Heizungsanlage auf wirtschaftlich sinnvolle  Verbesserungen von einem neutralen Energieberater überprüfen lassen.

Was Sie selbst tun können: Bei allen Heizungsarten können Sie nachprüfen, wie oft  Heizungsbrenner täglich anspringt, kurz läuft, um dann wieder auszuschalten. Dieses Verhalten der Anlage nennt der Fachmann „takten“.
Diese Start-Stopp-Vorgänge sind Ursache für rund 70% der Gesamtemissionen.

Das Takten und die wahre Leistungszahl von Öl- und Gasheizungen:

Hier erfahren Sie, was Ihnen von Heizkesselherstellern und von Heizungsinstallateuren über das takten und über die dadurch abzuleitende "wirkliche" Leistungszahl (Wirkungsgrad) beharrlich verschwiegen wird. Schließlich hat man ja größtes Interesse daran, in den nächsten Jahren noch über 5 Millionen Heizkessel an den Mann, bzw. an die Frau zu bringen... 

Sofern Ihr Heizkessel noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann das takten durch eine spezielle Nachrüstung auch ohne Kesselaustausch gravierend  reduziert werden.

Hierzu eine kleine Heizungskunde:

Alle Heizungsanlagen werden stets für die kälteste Jahreszeit (z.B. -12°C) ausgelegt und erhalten im Notfall auch noch einen Zuschlag für die Trinkwasserbereitung. Selbst unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten liegen jedoch die Temperaturen während einer Heizperiode zumeist über 0°C. Wegen dieses Widerspruchs sind zwangsläufig und fast ausnahmslos alle Heizungsanlagen deutlich überdimensioniert.

Nur ca. 4,5 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland sind jünger als 10 Jahre, aber annähernd alle Anlagen takten und schädigen damit nicht nur unsere Umwelt, sondern auch den Geldbeutel des Betreibers, denn jede Taktung erhöht sowohl den Energieverbrauch als auch die Beanspruchung des Wärmeerzeugers und seiner Verschleißteile. Beim takten wird also nicht das Heizungswasser erwärmt, sondern nur die Umwelt und der Geldbeutel belastet.

Eine Lösung bietet die einzelnen Taktungszeiten deutlich zu verlängern. Wenn dann der Brenner anspringt, soll er längere Zeit in Betrieb bleiben und dann wie im richtigen Heizungsbetrieb das erwärmte Wasser in einen Pufferspeicher abgeben. Die erzeugte Wärme wird demzufolge auf den Pufferspeicher gefahren um von dort nach Bedarf an das Heizungssystem abgeben zu können. Der Heizkessel springt dann erst wieder an, wenn der Pufferspeicher nahezu leer ist (Taktung wurde reduziert).

Die erforderliche Anlagensteuerung erfolgt dabei über ein externes, aber sehr intelligentes Regelungs- und Steuersystem. Durch dieses Steuersystem werden die unzähligen Taktungen (sehr häufig bis zu 200-mal und mehr pro Tag) auf ein wirtschaftlich sinnvolles Maß reduziert ohne dabei in die vorhandene Heizung (Kessel mit Brenner) einzugreifen. Mit anderen Worten, selbst bei neuen Heizkesseln wird die Herstellergewährleistung nicht verletzt. Diese Lösung kostet relativ wenig Geld und amortisiert sich schon nach sehr wenigen Jahren.

Was macht diese Regel- und Steuerungstechnik: Über ein zuvor und den regionalen Gegebenheiten angepassten Außenthermometer wird dem Heizungsbrenner eine höhere Außentemperatur vorgegaukelt, so dass dieser nicht anspringt (taktet). Ist die Außentemperatur aber tatsächlich niedrig oder der Pufferspeicher ist leer, dann springt der Brenner an und bleibt so lange eingeschaltet, bis die erforderlichen Wohnraumtemperaturen wieder stimmen und/oder der Pufferspeicher wieder voll ist.

Eine andere Lösung bietet z.B. die Nutzung einer Wärmepumpe.

Wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe „bivalent“ mit der vorhandenen Heizung betrieben, ändert dies nichts am Eigentum des Hausbesitzers und kann z.B. vom Mieter bei dessen Auszug grundsätzlich in sein neues Mietshaus mitgenommen werden. Im alten und/oder neuen Mietshaus sollten vom Initiator die Kostenumlagen vorher mit ggf. weiteren Mietern schriftlich fixiert werden. Aber auch der Hausbesitzer ist im Vorfeld über das Investitionsvorhaben schriftlich von der Mietergemeinschaft um dessen Zustimmung zu befragen.

Warum schlagen wir hier eine Wärmepumpe und kein anderes Heizungssystem vor?

Weil nur Wärmepumpen kostenlose Umweltenergie bereitstellen können. Alle anderen System (Öl, Gas, Pellets usw.) können nur die Energie abgeben, die im Energieträger gespeichert ist und i.d.R. auch im Voraus schon bezahlt wurde.

Fährt man eine Wärmepumpe bivalent und legt dabei die Umschalttemperatur auf z.B. -5°C (Bivalenzpunkt), dann wird während der Heizperiode die Heizungsversorgung von der Wärmepumpe um die 95-98% übernommen. Nur die restlichen 2-5% müssen dann von der vorhandenen Altanlage (z.B. Öl-, Gasheizung usw.) getragen werden. Da die vorhandene Altanlage nur bei tatsächlich niedrigen Außentemperaturen benötigt wird, entfällt zwangsläufig auch das unnötige takten.

Da moderne Wärmepumpen (z.B. Inverter-Wärmepumpen) häufig sogar bis -15°C oder noch tiefer arbeiten, kann die Einschalttemperatur (Bivalenzpunkt) der vorhandenen Öl-, oder Gasheizung usw. noch weiter reduziert werden.

Selbst hohe Strompreise für Wärmepumpen werden durch die Bereitstellung der kostenlosen Umweltenergie so deutlich aufgehoben, dass sich häufig eine Amortisation schon nach wenigen Jahren abzeichnet.

Aber gerade diese Kosten/Nutzungsanalyse muss verständlicherweise schon im Vorfeld, also noch vor einer Investition neutral und unabhängig vom fähigen BAFA-Energieberater berechnet werden.

Da Sie nun in groben Zügen wissen, wie eine Heizungsanlage ohne eine kostspielige Hüllflächendämmungen (Fassade, Dach, Fenster) optimiert werden kann, interessiert es Sie sicherlich auch, wie viel Heizkosten dabei ungefähr eingespart werden können.

Je nachdem was an Ihrem Gebäude schon energetisch saniert wurde (neue Fenster usw.), können Sie von Heizkosteneinsparungen zwischen 30-50% ausgehen!

Zum Schluss möchten wir uns für Ihr Interesse ganz herzlichst bedanken. Wir würden uns freuen, Ihnen nachhaltig beim Energiesparen helfen zu dürfen. Nutzen Sie unsere angebotene Leistung „Energieberatung oder Energieausweis“, denn die hierfür aufzubringenden Kosten rechnen sich schon ab der ersten Heizperiode.   Kontakt



Haupt.- oder Nebenbeschäftigung

Angebot: Sie suchen eine gute und seriöse Haupt- oder Nebenbeschäftigung?

Auszug der Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen:

  • Klima- und Umweltschutz sind Ihnen keine Fremdbegriffe,

  • der Einsatz von "regenerativen Energien" in Wohn- und Nichtwohngebäuden ist Ihnen bekannt,

  • Sie haben keine Probleme Hausbesitzern in Einzel- und Gruppengesprächen den Einsatz von "regenerativen Energien" zu erklären,

  • Sie wohnen und arbeiten im nördlichen Baden-Württemberg

Wenn Sie Interesse an einer dauerhaften Haupt- oder Nebenbeschäftigung auf hohem Niveau haben, selbständig arbeiten können und mobil sind, sollten Sie sich unbedingt bei uns bewerben. Klicken Sie auf "Kontakt" und wählen Sie dann die Option "Sonstiges".

20.10.2010

Irrtum: Wer seine Wohnung, Haus oder Immobilie verkauft oder neu vermietet, darf frei wählen zwischen dem aufwändigen Bedarfsausweis (aufgrund berechnetem Energiebedarf) oder dem einfachen Verbrauchsausweis (aufgrund erfasstem Energieverbrauch).

Nein, seit dem 1. Oktober 2008 dürfen Besitzer von kleinen alten Wohnhäusern, mit höchstens vier Wohnungen, keinen Verbrauchausweis mehr ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO1977) nicht erfüllt. Sie müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Alle anderen Eigentümer von bestehenden Gebäuden dürfen auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

 


20.10.2010

Was ist ein "U-Wert"
Was ist ein "U-Wert"

Der U-Wert (abgeleitet von der englischen Bezeichnung "Unit of heat-transfer") beschreibt einen Wärmeausgleich infolge einer Temperaturdifferenz zwischen zwei unterschiedlichen Energiesystemen. Die Wärme im Bauwerk lässt sich weder sperren noch isolieren. Der Wärmetransport geht als Strahlung (nicht stoffgebunden), als Konvektion (Luft, Wasser) innen und außen oder Wärmeleitung (stoffgebunden) vor sich.

kurz: Der U-Wert kennzeichnet die Wärmemenge, die in einer Stunde durch jeden Quadratmeter eines Bauteils bekannter Dicke im Dauerzustand der Beheizung hindurchgeht, wenn der Temperaturunterschied zwischen der Luft auf beiden Seiten dieser Wand 1 K beträgt.



17.05.2010

KfW ändert
Energieeffizienz-Programme

Zum 1.7.2010 treten für verschiedene KfW-Programme neue Förderstufen in Kraft: In den Programmen zu energieeffizientem Bauen entfällt das KfW-Effizienzhaus 85 (Programm 154), dafür werden KfW-Effizienzhaus 55 und 40 aufgenommen; beim energieeffizienten Sanieren entfällt das KfW-Effizienzhaus 130, hinzu kommt das KfW-Effizienzhaus 55. Die Zahlen stehen für den jeweiligen Jahresprimärenergiebedarf in % des Referenzgebäudes nach EnEV. Außerdem wird es ab Juni im Programm Energieeffizient Bauen ebenfalls einen Tilgungszuschuss sowie einen festen Zinssatz geben. Das Programm 152 (Steigerung der Energieeffizienz) bleibt bis auf kleine Anpassungen bei Wärmepumpen unverändert.

Die o. g. Angaben wurden dem KfW-Rundschreiben vom 10.5.2010 entnommen. Genaue Informationen zu den aktuellen KfW-Förderprogrammen Energieeffizientes Bauen und Energieeffizientes Sanieren entnehmen Sie bitte der KfW-Homepage.


Wichtig zum 01. Jan. 2010 Baden-Württemberg setzt mit dem EWärmeG ein Zeichen für den Klimaschutz:

Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden.


Sie haben die Wahl:

Entscheiden Sie sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Sie benötigen 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche.
Heizungen, die ganz auf erneuerbare Energien setzen, sind Pelletkessel und Scheitholzkessel. Mit ihnen wird die Quote sogar überschritten.

Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit die erforderliche Jahresarbeitszahl erzielt wird. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie.

Als Alternative können Sie Ihr Dach oder Ihre Fassade so gut dämmen, dass die zum Zeitpunkt der Maßnahmen gültigen Anforderungen für Sanierungen um 30 % unterschritten werden. Bei einer Komplettsanierung richten sich die Anforderungen nach dem Baualter Ihres Hauses. Die beste Wahl für Ihr Haus

Sie sehen, Sie haben viele Möglichkeiten, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Informieren Sie sich daher bei uns und finden Sie so die optimale Lösung für Ihr Gebäude und Ihren Geldbeutel.
Ölpreise steigen wieder
(19.10.09)
Ölpreise steigen auf neue Jahreshochs.
Die Ölpreise sind am Montag auf neue Jahreshöchststände geklettert. Ein Barrel Rohöl der US-Referenzsorte West Texas Intermediate (WTI) stieg in der Nacht zum Montag auf bis zu 79,05 Dollar.

Schädliches Lachgas

N2O zerstört die Ozonschicht

Ozonloch...Lachgas stellt einer amerikanischen Studie zufolge gegenwärtig die größte Gefahr für die Ozonschicht dar. Experten der US-Meeres- und Atmosphärenforschungsbehörde NOAA haben berechnet, dass Distickoxid (N2O) die Ozonschicht im Moment stärker angreift als jeder andere Stoff. Der Mensch setzt große Mengen an Lachgas frei, wenn er fossile Rohstoffe verbrennt und künstlichen Dünger einsetzt...
Juli 2009:
Gaspreis steigt im Winter um 25%
DIW rechnet mit 25 Prozent höheren Gaspreisen im Winter:
Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden die Gaspreise bis zum Winter wieder um mehr als 25 % steigen, sagte Claudia Kemfert (Energieexpertin des DIW).

Contracting:

Service zum Contracting,
Contracting lohnt sich auch für Wohnhausbesitzer:

Aufgrund der steigenden Energiekosten wird es für Hausbesitzer immer wichtiger, Energie effizient einzusetzen. Hier stellt Contracting eine attraktive Möglichkeit zur Umsetzung von Investitionen ohne eigenen Kapitaleinsatz dar. Schauen Sie sich hierzu den Video-Clip der "dena" an: Link

Warum profitiert der Contracting-Nehmer bei allen Contracting-Arten von Energieeinsparungen: So ist z.B. das Energieliefer-Contracting so konzipiert, dass sich die Effizienz der Energieanlage direkt auf das Ergebnis des Contractors auswirkt. Bei einem Contracting-Projekt werden nicht die Kosten des Primärenergieträgers (Heizöl, Erdgas, Biomasse, Wärmepumpenstrom etc.) in Rechnung gestellt, sondern die der Nutzenergie (Wärme, Strom etc.). daraus folgt, dass ein Contractor sehr großes Interesse daran hat, eine hocheffiziente Anlage zu betreiben und dabei möglichst wenig Brennstoff einzusetzen. Im laufenden Betrieb sind durch ständige Überwachung der Technik und der optimalen Regelung weitere Vorteile zu erzielen...

Die Anschaffung einer derart hocheffiziente Heizungstechnik ist in der Regel sehr vielen Wohnhausbesitzern viel zu teuer, deshalb gilt es um so mehr, für das Eigenheim einen Contractor zu finden (Verwaltungsgebäude, große Wohnblocks etc. nutzen diese Chance schon längst). Um im Vorfeld die für alle Seiten wichtigsten Eckdaten kennenzulernen, bieten wir Ihnen im Rahmen der "BAFA-Vor-Ort-Energiesparberatung" an, Ihr Wohngebäude (vom Einfamilienhaus bis hin zum großen Wohn- und Geschäftshaus) fachkompetent zu analysieren.


solare Kompetenz Um Deutschland, oder die ganze Welt vollkommen mit Strom versorgen zu können, würde ein kleiner Fleck in der Sahara genügen. Die notwendigen Flächen sehen Sie hier (siehe Greenpeace-Studie)

KfW 2009

KfW: Änderung der Förderbedingungen

2009 wird voraussichtlich die neue EnEV eingeführt. Damit werden sich auch die Programme der KfW-Bank ändern. Nach heutigem Stand ist vorgesehen, die Förderhöchstgrenze auf 75.000 Euro pro Wohneinheit zu erhöhen. Das Programm Wohnraummodernisieren „Öko-Plus“ soll in das CO2- Sanierungsprogramm integriert werden. Dabei wird es verschiedene Förderstufen geben: von EnEV + 20 % (abgestuft in 20 % Schritten) bis EnEV – 60 %. Es wird vermutlich für alle Stufen bei 1-2 Familienhäusern eine Förderung für die Baubegleitung sowie eine Breiten- und Spitzenförderung geben.


Solarfeldplanung evtl. Felderanordnung: 

25.08.2008

von der Kür zur Pflicht:
EEWG-2008

Erneuerbare Energien Pflicht: Ab Januar 2009 sind für Neubauten bis zu 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Festgelegt ist dies im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), welches am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Bis 2020 sollen damit 14 Prozent des Gesamtwärmebedarfs in Deutschland durch Eneuerbare Energien gedeckt werden.
Das Gesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht: pdf-LINK

SWR3
TV-Beitrag am 30.06.2008
H.A. Bauer beim SWR3-Fernsehen (Baden-Württemberg aktuell), zum Thema "Energieausweis"
für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965 (der TV-Clip darf wegen div. TV-Rechten nicht veröffentlicht werden)

Energieausweis seit 1. Juli für Altbauten Pflicht

Obwohl der Energieausweis seit dem 1. Juli für vor 1965 errichtete Wohngebäude Pflicht ist, scheint die Mehrheit der Deutschen darüber nicht ausreichend informiert zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Immobilienportals ImmobilienScout24. Zwar ist für knapp 85 Prozent der Befragten der energetische Zustand der von ihnen bewohnten Immobilie wichtig und circa 54 Prozent denken, dass die Angaben des Energieausweises einen großen Einfluss auf ihre Wahl des nächsten Wohnobjekts haben werden. Im Gegensatz dazu fühlen sich aber nur knapp 15 Prozent ausreichend über Aufbau und Funktion des Energieausweises informiert.

Nur im Bereich "Bedarfs-Energieausweis" bin ich Ihnen sehr behilflich, der "Verbrauchs-Energieausweis" wird von mir wegen seiner "Untauglichkeit" weder angeboten noch durchgeführt!    (Kontakt-Mailer)


ab 01.04.08
EEWärmeGesetz
in BaWü.
Erneuerbare Energien nehmen stark an Bedeutung zu. Die Förderung im Marktanreizprogramm wurde zu Jahresbeginn deutlich erhöht. Ab 1.4.2008 tritt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Auf Bundesebene ist das EEWärmeG im Februar in erster Lesung im Bundestag gewesen. Noch im Sommer wird das Gesetz voraussichtlich beschlossen und ab 1.1.2009 bundesweit gelten. (siehe unten)
? Energiepass gefällig ? Im SWR wurde am 14.02.08 aufgezeigt, was so mancher "Energieberater" leistet bzw. was er seinen Kunden so alles zumutet: LINK ; Quelle: SWR-Fernsehen
Russland dreht
Deutschland
den Ölhahn ab !
Der russische Konzern Lukoil ist unzufrieden mit den Preisen und liefert nun vorerst kein Öl mehr nach Deutschland...
Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/c/14/28/05/10/14280510.html
a k t u e l l KfW-Zuschuss für Baubegleitung:

CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Pr. 430): Einführung eines Zuschusses für Planung und Baubegleitung bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (Zuschuss für Baubegleitung)

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms - Zuschussvariante - wird ab sofort für Ein- und Zwei-Familienhäuser der neue Förderzweck „Zuschuss für Baubegleitung“ eingeführt. Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50%, maximal jedoch mit 1.000,- € pro Wohneinheit.

Der Zuschuss für Baubegleitung richtet sich wie der bereits bisher gewährte Investitionszuschuss an natürliche Personen, die Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern sind. Der Zuschuss kann auch von Antragstellern im Rahmen der Kreditvariante in Anspruch genommen wer den, sofern sie Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilien-häusern sind.

Gewährt wird der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser (gem. EnEV).
Der Zuschuss ist an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder in der Kredit- oder Zuschuss-variante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird. Die fachgerechte Baubegleitung muss durch einen ausstellungsberechtigten Energieberater durchgeführt werden. Der Antragsteller hat der KfW die Beratung durch die Vorlage entsprechender Rechnungen, in der die Beratungsmaßnahmen einzeln aufgelistet sind nachzuweisen. Nachdem der erfolgreiche Abschluss des Vorhabens nachgewiesen wurde, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an den Antragsteller.


M e i n   H a u s

Unter "Mein Haus" erfahren Sie (auch Skeptiker), wie ein "neutraler und unabhängiger" Energieberater sein Eigenheim "energetisch" saniert. Sobald die installierte Anlage in Betrieb geht, werden alle Energiedaten rund um die Anlage (Innen- und Außentemperaturen) in offenen Tabellen dargestellt.

Zusätzlich zu den vorgenannten Energiedaten werden die Wirtschaftlichkeitsdaten der LWWP+Solarthermie-Anlage aufgezeigt und mit einer theoretischen (simulierten) Gas/BRW, Öl-NT u. einer Pellets-Heizungsanlage incl. 15 m² Solarthermie verglichen. Diese Wirtschaftsdaten sollen die Realität aufzeigen und jedem Interessenten als Ansporn zum Energiesparen dienen.

Die bei der Sanierung beauftragten Handwerksbetriebe werden benannt, so dass auch diese zu Fragen der Installation und den Kosten befragt werden können. Diese Handwerkerbenennung ist jedoch keinesfalls einer  "Handwerker-Empfehlung" gleichzusetzen (dies würde gem. BAFA die Berater-Neutralität verletzen).

Heizungssanierung von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe mit solarer Heizungsunterstützung.
Bilder und Kommentare, sowie die zukünftigen Verbrauchsdaten finden Sie hier unter
Technik


Heizölpreise 2008
Stand: 07.12.08

Tipp: rechtzeitig reagieren und in eine Wärmepumpe investieren.

 

 

Zwar sinkt derzeit die Nachfrage nach Erdöl, langfristig wird sie jedoch wachsen. Nach Ansicht von Analysten kommt der rasante Preissturz beim Rohöl bald zum Stillstand. Die Internationale Energieagentur befürchtet angesichts sinkender Investitionen in die Förderung von Öl sogar neue Preisexplosionen. Experten der Internationalen Energieagentur gehen sogar von einem Barrelpreis von über 150 Dollar in 2010 aus. Wie rasch der Preis allerdings anziehe, hänge auch stark davon ab, wie gut die USA und China die Rezession bewältigen.

Der aktuelle Heizölpreis in Deutschland / (c) Tecson


Zuschuss für Energieberatung Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern können  bei der KfW-Förderbank ab sofort (20.12.2007) einen Zuschuss für Energieberatung und Baubegleitung bis zu einer Höhe von 1.000 € erhalten. Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen und einen Förderkredit der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen.
Zahlreiche Gasversorger erhöhen 2008 die Preise Frankfurt am Main: Nach Informationen der Wirtschaftszeitung "Euro am Sonntag" wollen rund 40 Prozent der bundesweit etwa 750 Gasversorger ihre Tarife zwischen 5% und mehr als 20 % anheben.
Bei Durchschnittskunden, die 20.000 kWh verbrauchen, erhöhen insgesamt 303 Versorger ihren Preis!
Tipp: Bauer-Energieberatung zeigt Ihnen, wie Sie rund 75% der Heizenergie "umsonst" beziehen können! 

KfW-Förderung

neues KfW ab 15. Februar 2008:
„Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“
Der „Sonderfonds“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW und besteht aus den beiden Komponenten „Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“ (ERP-Energieeffizienzprogramm) und „Zuschüsse für Energieberatungen“ (Energieeffizienzberatung).


Förderprogramm
nur BaWü.
ab Sep. 2007
LINK (pdf-Datei)
Erneuerbare-
Wärme-
Gesetz
Zum 01.04.2008 tritt in BaWü. das am 29.06.2007 verabschiedete "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" in Kraft.
Neubauten müssen dann mindestens 20%, Altbauten mindestens 10% regenerative Energie zu Heiz- und Warmwassererzeugung einsetzen... siehe
EWärmeG
Modernisierung Modernisierung: Mieter zahlt mit!

(14. Januar 2007) - Mieter müssen die Modernisierung ihrer Wohnung dulden und auch die Umlage von elf Prozent der anteiligen Kosten auf die Miete bezahlen. Der Vermieter muss die möglichen Energieeinspareffekte plausibel begründen (BGH VIII ZR 47/ 05). Die Modernisierung muss aber nicht wirtschaftlich sein und sich für den einzelnen Mieter lohnen. Deshalb wird eine Mieterhöhung wegen Modernisierung auch nicht durch die erzielte Heizkostenersparnis begrenzt (BGH VIII ZR 149/03).

Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V. http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=259&content_news_detail=5772&back_cont_id=4043


Sanierungseffizienz Wer nach einer anscheinend seriösen Energieberatung viel Geld für seine Gebäudemodernisierung ausgibt, ist nach erfolgter Gebäudedämmung sehr häufig über die tatsächliche Energiekostendämpfung mehr als enttäuscht. Nur der Hausbesitzer, der die richtigen Verhaltensregeln vom Energieberater erfahren hat, kann auch mit der erhofften Energie- und Kosteneinsparung rechnen. (siehe unten)
ENEV 2007 Am 1.10.2007 tritt sie in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie hier
Termine zum Energiepass: (pdf-Datei)
BAFA Neuigkeiten rund um die BAFA (Vor-Ort-Beratung)
Gewerbetriebe
und
Selbständige
Achtung Gewerbetreibende und Selbständige: Bei energetischen Sparmaßnahmen an Ihrem Betriebsgebäude können Sie einen "verlorenen Zuschuss" (geschenktes Geld) in Baden-Württemberg beantragen (nähere Hinweise, siehe unten)
Energiepass EU-Recht (Pflicht zum "Gebäudeenergiepass), Stand 25.10.2006
KfW-News aktuelle KfW-Zinskonditionen
BINE - News EnergieSparFörderung
Fragen/Antworten zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
Neuigkeiten: In dieser Rubrik erfahren Sie, was uns energetisch als wichtig erscheint.
Infos: Rund um Energie und Energieeinsparung
Altbausanierung: Nachrüstverpflichtung im Altbau.
Modernisierungsmuffel 500.000 Ölheizungen vor dem Aus
EnEV-2004 zum download: EnEV-2004 (als pdf-Datei)
Energiengesetz (EEG) Am 01.08.04 tritt das neue "Erneuerbare Energiengesetz EEG" in Kraft.

Datum der News Kurzbeschreibung
  
29. u. 30.09.2007  
23.10.2006 Sanierungseffizienz:

In einer Studie der "Deutschen Physikalischen Gesellschaft" wurde eine bemerkenswerte Analyse nebst Kommentierung über die "Sanierungseffizienz" vorgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Faktor, der letztlich die Differenz zwischen berechneter und tatsächlicher Energieeinsparung in der Realität aufweist. Dieser Faktor bewegt sich gerade mal  im Mittel bei 0,35.

Mit anderen Worten, nur in etwa 35% der durchgeführten Energieeinsparmaßnahmen erfüllen die angegebene Energieeinsparung, aber bei rund 65% ändert sich nahezu nichts.

Unser Fazit: Lassen Sie sich Ihre Energieberatung von einem "neutralen und unabhängigen" Energieberater erstellen, denn er zeigt Ihnen, wie die vorgesehenen Energiesparmaßnahmen zum erhofften Erfolg führen. hierzu

03.06.2006 Goldgrube:
Besitzer einer "Goldgrube" bekommen ihre gesamten Heizkosten zurück - plus 30% Rendite oben drauf.

Die "Goldgrube" ist ein Heizkessel. Der umweltfreundlichste, den man sich vorstellen kann. Er erzeugt praktisch keine Schadstoffe mehr. Ihr Schornstein ist eigentlich nur noch Luftschacht. Das Abfallprodukt der Verbrennung ist ein flüssiger, hochwertiger Mineraldünger, der alle Pflanzen in Haus und Garten prächtig gedeihen lässt.

Die "Goldgrube" ist ein Stromkraftwerk. Und zwar ein besonders elegantes. Ihren Strom erzeugt eine Stirlingmaschine. Das ist ein sauberer, leiser Motor. Genauso sauber und leise wie ein Elektromotor. Nur dass er keinen Strom verbraucht, sondern Strom produziert. Den speisen Sie ins Netz und verkaufen ihn an die Energieversorger. Zu staatlich garantierten Konditionen.

Die "Goldgrube" ist ein Geldautomat für den Hausgebrauch. Sie geben für 1 Euro Brennstoff hinein und bekommen für 1,30 Euro Strom heraus. Das heißt, je mehr Brennstoff Sie verbrauchen, um so mehr Geld verdient die Maschine für Sie.

Faustregel: Ihre Einnahmen aus dem Stromverkauf liegen immer 30% über Ihren Ausgaben für Brennstoff.

Das ist Ökonomie pur. Und dass auch die Ökologie stimmt, dafür sorgt ein Brenner, der alles bisher Dagewesene auf den Kopf stellt.

08.07.2006
  • 08.07.2006 Förder-Hinweis (Quelle BAFA): Link
  • 07.07.2006 BAFA - Vor-Ort-Beratung, wie geht's weiter ?, Quelle GEB-Newsletter   (Link)
  • 18.05.2006 So sehen Energieberater die BAFA-Förderung: LINK http://www.geb-info.de/ (abonnieren Sie den GEB-Newsletter und werden Sie Mitglied, so erfahren Sie stets und aktuell, was Sie schon immer wissen wollten...) Info-Auszug 18.05.06

17.11.2005

17.11.2005) Das Förderprogamm wird nicht, wie zuerst beabsichtigt, zum 31.12.2005 enden. Es stehen noch genügend Fördermittel aus 2005 zur Verfügung, so dass auch in 2006 noch Anträge gestellt werden können. ... (mehr)

22.12.2005 Auch im nächsten Jahr wird die energetische Gebäudemodernisierung ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimaschutzpolitik sein. Dazu wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit 1,5 Millionen Euro jährlich ausgestattet.
12.01.2006 KfW-Zinssatz wurde im Gebäudesanierungsprogramm erwartungsgemäß von 1,96% auf 1,81% eff. gesenkt.
18.01.2006 Im Rahmen des 25-Mrd.-EUR-Konjunkturpaketes der Bundesregierung für mehr Beschäftigung und Wachstum werden voraussichtlich zum 1. Februar 2006 zusätzliche Bundesmittel für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie die Programme Wohnraum Modernisieren und Ökologisch Bauen zur Verfügung gestellt. Dadurch ergeben sich deutliche Verbesserungen, die sich u. a.
in den Konditionen widerspiegeln werden. Diese Verbesserungen werden innerhalb der bestehenden Programme umgesetzt. Alle Darlehensanträge in den o. g. Programmen, die der KfW bereits vorliegen bzw. ihr noch zugehen, werden nach Bekanntgabe der Programmdetails zu den verbesserten Konditionen zugesagt. (Quelle: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart)
01.02.2006 Ab 01.Feb.2006 gelten neue Zinskonditionen und Förderänderungen bei den KfW Programmen (LINK zur KfW u. zu den Erneuerungen.)
03.04.2006 Neue Konditionen (siehe KfW)
04.04.2006

KfW-Programm Sozial Investieren (147)

Das neue Förderprogramm "Sozial Investieren" ist offen für alle gemeinnützigen Antragsteller, die in die soziale Infrastruktur investieren. Das mitfinanzierte Vorhaben sollte dabei ebenfalls vollumfänglich gemeinnützig sein. Dies wird uns durch eine entsprechende Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftsteuer nachgewiesen.

In der Praxis gibt es jedoch Vorhaben, die neben dem gemeinnützigen Zweck auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Wir unterscheiden hierbei zwischen Vorhaben mit einem Anteil der Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an den Gesamteinnahmen:

bis max. 20 % volle Mitfinanzierung des Gesamtvorhabens,

über 20 % anteilige Mitfinanzierung nur für den gemeinnützigen Teil.

Beispiel:

Der gemeinnützige Sportverein "Fit e. V." plant den Neubau eines neuen Sportzentrums. Die Kosten belaufen sich laut Planung auf 2,5 Mio. EUR. Für die Beitragseinnahmen des Sportvereins hat das zuständige Finanzamt die Befreiung von der Körperschaftsteuer erteilt. Der Verein zahlt jedoch Umsatzsteuer auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so z. B. Verkauf von Getränken. Diese Einnahmen betragen 16 % der gesamten Vereinseinnahmen und haben daher eine lediglich untergeordnete Bedeutung für den Verein. Die Gesamtinvestitionen von 2,5 Mio. EUR können daher in voller Höhe über das KfW-Programm "Sozial Investieren" gefördert werden. Übrigens, der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Die KfW-Mittel können mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Zuschüsse, kombiniert werden.

10.04.2006

Achtung Gewerbetreibende und Selbständige:

Wer in und an seinem Betriebsgebäude energetische Sparmaßnahmen plant, sollte sich schnellstens an uns wenden.

Warum, weil Sie mit unserer Energieberatung einen kräftigen Landeszuschuss erhalten können (geschenktes Geld).

Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe der von uns rechnerisch nachzuweisenden Minderung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent; summiert über die anrechenbare Lebensdauer der jeweiligen Komponente). Er beträgt 50 € pro vermiedener Tonne CO2 - Äquivalent. z.B.: 20 t/a * 20 Jahre * 50 €/t = 40.000,- Euro (geschenktes Geld)

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Vor-Ort-Termin. (Büro: tägl. zw. 9:00 und 18:00 Uhr, oder Tel. 07266 / 911 640