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Altbau:
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Neubau:
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Wichtig für Architekten und Bauherren
-
Gebäude-Thermografie: Um Baumängel rechtzeitig zu
erkennen
Wärmepumpen-Optimierung (Abgleich versch. WP-Marken mit Gebäudedaten)
Erdwärmetauscher-Optimierung (Auslegungsoptimierung)
Wärmebrückenkontrolle / Nachweis
Neubau-Kontrolle auf EnEV-Erfüllung (z.B. DVO, NEH/PH-Standards)
Blower-Door mit oder ohne
Gebäude-Thermographie (Konstruktionsnachweiskontrolle)
Finanzierungsausarbeitung vom Niedrigenergiehaus hin zum KfW-40/60 oder Passivhaus,
-
Kostennote
für Planungsüberarbeitungen (vom EnEV-Haus zum KfW-Haus)
u.v.m.
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Energieberatung für Wohngebäude,
Gebührentabelle ab 01.06.2009:
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06/09 |
Gebäudeklasse |
I |
II |
III |
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Bem.:
Bei der "Position 1" reduzieren sich die Kosten um den
Anteil der
BAFA-Bezuschussung (sofern die Anforderungskriterien
erfüllt werden).
EFH/ZFH bis max. 300 €, MFH bis max. 360 € |
Basis
Faktor 1 |
Mehr-
aufwand
Faktor 1,3 |
Mehr-
aufwand
Faktor 1,5 |
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Pos. |
Leistung |
brutto |
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1 |
Energieberatung:
Vor-Ort-Beratung Wichtig: siehe
auch ganz unten unter Punkt 5 "Allgemeine
Bedingungen" |
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1.1 |
EFH/ZFH (abzügl. Minderung um
BAFA-Zuschuss für Wohngebäude vor Bj. 1995, siehe oben),
vom Honorar (s. rechts) ist der BAFA-Zuschuss (s. oben)
abzuziehen, d.f. Hausbesitzereigenanteil. |
750 € |
975 € |
1.125 € |
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1.2 |
MFH (ab 3 WE, Minderung
um BAFA-Zuschuss -360 € (für Wohngebäude vor Bj. 1995) ab
3. WE |
Pos. 1.1
+ 50 €/WE |
Pos. 1.1
+ 65 €/WE |
Pos. 1.1
+ 75 €/WE |
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2 |
Sachverständigenbestätigung (KfW, Kredit- bzw.
Zuschuss-Variante, siehe auch unten: WICHTIG) |
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2.1 |
ohne Teilschuldenerlass |
kostenfrei |
|
2.2 |
mit Teilschuldenerlass,
jeweils einmal vor und nach
Sanierungsdurchführung je Gewerk |
150 € |
195 € |
225 € |
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3 |
Baubegleitung (nicht mit
Bauleitung gleichzusetzen) |
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3.1 |
mit oder ohne staatl.
Zuschuss
(ggf. abzüglich KfW-Zuschuss: 50% der förderfähigen Baubegleitungskosten,
max. 1.000 €/WE) |
3 %
der förderfähigen
Investitionskosten |
|
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4 |
Neubau, Energieausweis
(gem. §§ 16 ff. EnEV-2007 bzw. EnEV-2009), nur in Verbindung mit Pos.
6 ff |
kostenfrei |
|
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5 |
Altbau: Alle Ausweisarten gem. dena - Energieausweis
(§§ 16 ff. EnEV-2007 bzw. EnEV-2009)
*)
Bedarfsausweis mit "dena-Gütesiegel",
Ausstellung nur vom Siegelträger: H.A. Bauer |
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5.1 |
Altbau: verbrauchsorientierter Energieausweis bis 4 Wohneinheiten,
nur über Büro Neckarsulm, Frau Nicole Bauer |
50 € |
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5.2 |
Altbau: verbrauchsorientierter Energieausweis ab 5
Wohneinheiten (zzgl. ab der 5. Wohneinheit), Frau Nicole
Bauer |
(Pos.
5.1) + 10 €/WE |
|
5.3 |
Altbau: bedarfsorientierter Energieausweis bis 4 Wohneinheiten (ohne
Siegel /
mit Siegel) |
250 /
300 |
325 /
390 |
375 /
450 |
|
5.4 |
Altbau:
bedarfsorientierter Energieausweis ab 5 Wohneinheiten
(zzgl. ab der 5. Wohneinheit, ohne Siegel /
mit Siegel). |
(Pos.
5.3) + 10 € /WE bzw. 15 €/WE |
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6 |
Neubau-Planungsüberarbeitung
(EFH/ZFH/MFH
für "Energieeffizienzhaus nach EnEV-2007 " bzw.
EnEV-2009" |
max. 1 % der
Rohbaukosten;
jedoch mind. 1.000 €/WE |
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7 |
Gebäudethermografie:
IR-Außenaufnahmen der Gebäudeaußenseiten (i.d.R. 4 Seiten)
mit Kurzbericht je Bild
Gebäudethermografie: Leckageortung oder
IR-Innenaufnahmen mit Kurzbericht je Bild: auf Anfrage
Wichtig: Die
Gebäudethermografie (Außen) wird vom BAFA bei gleichzeitiger
Vor-Ort-Energieberatung mit 100 €, oder als separate
Beauftragung (nur Gebäudethermografie) mit 150 €
bezuschusst.
Der Kundeneigenkostenanteil errechnet sich "Honorarsatz
abzgl. BAFA-Zuschuss". |
300 € |
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8 |
sonstige Leistungen |
auf Anfrage |
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9 |

*)
dena-Gütesiegel:
Das dena-Gütesiegel ist eine
Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit dem
dena-Gütesiegel
für Energieausweise
möchte die
dena das Vertrauen aller Marktteilnehmer
in den
Energieausweis für
Gebäude langfristig sichern und ihn als
verlässliches Instrument
für die
Bewertung der
energetischen
Gebäude-qualität sowie als Einstieg in die
Gebäudemodernisierung etablieren.
Die Energieeinsparverordnung lässt beim Energieausweis
großen Spielraum – sowohl bei der Qualifikation von
Ausstellern als auch beim
Ausstellungs-verfahren.
Energieausweise
mit dena-Gütesiegel entsprechen den hohen
Qualitätsstandards der dena. Mit dem Siegel wird
dokumentiert,
dass der Ausweis durch einen
bei der dena registrierten Aussteller
nach den
Qualitätsstandards der dena ausgestellt worden ist und damit
besondere
Anforderungen sowohl an die Qualifikation
des Aus-stellers als auch an die Vorgehensweise
bei der
Ausstellung des Energieausweises erfüllt.
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10 |
Fahrkosten:
Für Wegstrecken werden generell Fahrkosten i.H.v. 0,60 €/km (einfache
Wegstrecke) erhoben. Die Fahrkosten sind stets sofort und in bar bei
jedem
Vor-Ort-Termin zu bezahlen. |
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! |
Wichtig:
Hinweis
zu Gebäudeklasse: In den Spalten "I - II - III" wird
unterschieden, ob der Energieberater das zu untersuchende
Objekt nur unter Mehraufwand erfassen und berechnen kann.
Insbesondere wenn es sich um Wohngebäude die unter
Denkmalschutz zu beurteilen sind, oder wenn Rück- oder
Vorsprünge, Gauben, Türme usw. zu beachten sind, dann
erfolgt die Preisangabe nach den Faktoren 1.3 oder 1.5.
Die
Einstufung der Gebäudeklasse gilt für alle Wohngebäude und
ist bei allen Beauftragungen zu beachten.
Energieausweisberechnungen für Mehrfamilien-häuser (ab 5
Wohneinheiten) werden generell erst ab Gebäudeklasse "II",
d.h. Faktor 1,3 berechnet.
Eine
Sachverständigenbestätigung (Pos.2) setzt eine
BAFA-Energieberatung (Pos.1) voraus, denn die erforderlichen
und zu bestätigenden Daten bedingen eine vorausgegangene
energetische Erfassung des Gebäudes - die
Sachverständigenbestätigung ist eine eigenständige
Dienstleistung (separate Beauftragung). |
Für Wegstrecken werden generell Fahrkosten i.H.v. 0,60 €/km (einfache
Wegstrecke) erhoben. Die Fahrkosten sind stets sofort und in bar bei
jedem
Vor-Ort-Termin zu bezahlen.
Vom Hausbesitzer sind beim Vor-Ort-Termin
und beim Energiepass für Bestandsimmobilien bereitzustellen:
-
Baupläne, komplett
(Lageplan, Grundrisse, Seitenansichten, Schnitt(e), Baubeschreibung
u. Wohnflächenberechnung),
Wo
keine Baupläne verfügbar sind, wird das Gebäude geometrisch via "Fotoaufmaß"
aufgemessen,
der Hausbesitzer hilft bei Erfassung der Referenzmaße mit
(Länge/Breite des Gebäudes).
-
den letzten
Kaminfeger-Messbericht,
-
alle Verbrauchsdaten
der letzten 3 Jahre (Heizöl, Gas, Holz, Kohle, Wasser, Strom usw.),
-
Personenanzahl, für die vorgenannten Verbrauchsdaten,
-
Liste der seit
Erstbezug energetisch und baulich geänderten/verbesserten Bauteile (Art und
Jahr),
-
mind. 1 St.
Rollladenkastendeckel ist raumseitig zu öffnen,
-
alle Räume müssen
besichtigt werden können, dies gilt insbesondere auch für den
Heizraum und falls vorhanden für den Dachboden (Spitzboden) und
letztlich auch für DG-Abseitenräume (Drempelräume).
Vom Heizraum (inkl. Heizungsanlage), vom geöffneten
Rollladenkasten, von unterschiedlichen Fenstern, vom Dachboden (inkl.
Schrägdach) und letztlich auch von den Gebäudeaußenansichten werden
digitale Fotos erstellt. Die Fotos dienen der Vergleichbarkeit von
Planungsunterlagen und Realität, sowie als Grundlage der jeweiligen
U-Wert-Findung.
Alle bereitgestellten Unterlagen werden beim zwingend
erforderlichen Zweittermin mit dem Gutachten dem Hausbesitzer zur
Entlastung des Beraters wieder ausgehändigt. Zwischen Berater und
Hausbesitzer besteht ein Vertrauensverhältnis (Datenschutz gegenüber
Dritten).
Allgemeine Bedingungen:
- Anfallende
Fahrkosten (0,60 €/km einfache Wegstrecke) sind bei jedem
Vor-Ort-Termin sofort und in bar zu entrichten.
- Sobald der
BAFA-Zuwendungsbescheid vorliegt (beim Energieausweis sofort nach
dem Aufmaßtermin), erhält der Kunde die vereinbarte
Honorarrechnung. Das Honorar ist dann sofort und ohne Abzug fällig
(Kunde geht in finanzielle Vorlage)
- Erst nach Wertgutstellung des
Honorars (Gutschrift auf dem Konto des Beraters) wird der
Zweittermin bei der "Vor-Ort-Beratung vereinbart bzw. wird der
Energieausweis i.d.R. per Post zugestellt.
- Beim Zweittermin
(ca. 1-2 Wochen nach Ersttermin) wird dem Auftraggeber das Gutachten
erklärt und ausgehändigt. Mit Aushändigung des Gutachtens gilt die
Beauftragung als vollständig erbracht.
- Sehr
wichtig: Der für die "Energieberatung"
erforderliche Zweittermin findet grundsätzlich nur in den Büroräumen
des Energieberaters statt.
Begründung: Im Laufe der Jahre hat sich
herausgestellt, dass häufig beim Zweittermin aus Gründen der
eventuellen Investitionshöhe individuelle Ausführungswünsche
geäußert werden. Solche und ähnliche Wünsche können organisatorisch
bis hin zur KfW-Fördermittelbeantragung nur im Büro des
Energieberaters abschließend bearbeitet werden.
zurück
Wichtig für Architekten und Bauherren:
-
Bei vielen
Neubau-Einfamilienhäuser werden die im UG liegende und zu beheizende
Räume nicht als "Einliegerwohnung" geplant, sondern
schlicht nur als Hobbyräume bezeichnet. Dort wo jedoch eine
weitere Wohnung möglich wäre, sollte man angesichts den
KfW-Fördergeldmöglichkeiten auch eine weitere Wohneinheit
"baurechtlich" vorsehen. Die Bauherren haben dann Anspruch auf 2 x
Fördergeld ("Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009" = 2 x 50.000 €/Whg.).
-
Die Fördergelder
sind bei beiden Varianten "Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009"
je 50.000 €/Whg. es ändert sich lediglich der Zinssatz (z.B. Stand
Feb. 2010 für 10 J. fest:: 3,85% bzw. 2,47%)
-
Mit den heutigen
Baustoffen ist zumindest ein "Energieeffizienzhaus 100 EnEV 2009" meistens problemlos
realisierbar.
-
Mit etwas größerem
Mehraufwand ist auch ein
"Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009" machbar.
Oft höre ich von
Hausbesitzern und von Architekten, dass sich der o.g. Mehraufwand für
ein KfW-Haus nicht "rechnen" würde. Diesen Argumenten widerspreche ich
entschieden, denn mit dem Fördergeld werden nicht nur die "zusätzlichen"
Dämmmaßnahmen bezahlt, sondern automatisch auch die so genannten "Sowieso-Kosten".
Vergleicht man Baugelder einer x-beliebigen Geschäftsbank mit den
Fördergeldern der KfW-Bank, wird nach geringem Nachrechnen
erkennbar, dass der Dämm-Mehraufwand (zum "Energieeffizienzhaus
70
EnEV 2009")
niemals 50.000 €/Whg. (KfW-Fördersumme) ausmacht. Geht man also davon
aus, dass Mehrdämmungen z.B. 10.000 € ausmachen, dann hat der
Bauherr zwar eine um 10.000 € höhere Investition, kann aber im
Gegenzug mit den verbleibenden 40.000 € locker seine
"Sowieso-Kosten" finanzieren. Unterm Strich bedeutet dies, dass für
die höhere Investition (plus 10.000 €) i.d.R. eine geringere
Gesamtannuität vorliegt, als diese beim Standard "EnEV-Haus
EnEV 2009"zu planen
wäre.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden
Sie uns eine E-Mail (Kontakt).
zurück
Gebäudethermografie: "Jetzt Termin
zur Gebäudethermografie sichern"
-
Bisher noch unerkannte Baumängel können zu erheblichen
Bauschäden führen und somit die Bausubstanz gefährden (bis hin
zur Bauruine), oder sie schädigen nachhaltig Ihre Gesundheit
(Feuchteschäden durch Schimmelpilze). Merke: Nur wenn die
Ursache bekannt ist, kann man die Wirkung abschätzen.
-
Zumindest über die spätere Kontrollprüfung (nach erfolgten
Dämmmaßnahmen) sollten Sie sich jetzt noch keine finanziellen
Gedanken machen, denn i.d.R. werden die Prüfungskosten bei
mangelhafter Bauausführung dem Verursacher angelastet (warum:
als Baulaie hätten Sie ohne Fremdhilfe (IR-Aufnahmen) den oder
die Mängel nicht erkennen können...)
-
Wenn Sie
nicht sicher sind, ob sich eine Sanierungsmaßnahme überhaupt
"rechnet", dann dienen die IR-Aufnahmen in Verbindung mit einer
"neutralen und unabhängigen" Energieberatung (gem. BAFA-Richtlinien)
zur Entscheidungsfindung.
-
Wenn
Sie meinen, Ihr Haus sei eigentlich schon gut gedämmt, aber die
einstigen Energiekosteneinsparungen hätten nicht so gegriffen
wie man Ihnen erklärt hat, dann kann die Ursache u.a. an nur
einer kleinen und unscheinbaren Fehlerquelle liegen (selbst das
augenscheinlich dichteste Fass läuft leer, wenn nur ein kleine
Loch in der Hülle ist). Merke: Nur wenn die Ursache bekannt ist,
kann man die Wirkung abschätzen.
-
-
Mit
einem sehr günstigen KfW-Darlehen können energetische
Gebäudesanierungen derart finanziert werden, so dass es häufig
zu keiner finanziellen Mehrbelastung kommt (was seither z.B. dem
Öl-Lieferanten "zuviel" bezahlt werden musste, könnte auch zur
Deckung der Sanierungskosten eingesetzt werden).
Die
Voraussetzungen der Thermographische Untersuchung:
Leckageortung:
Die
Infrarot-Thermografie ist ein ideales Instrument, um Undichtigkeiten in
Leitungen und Installationen zu entdecken. Neben der reinen vorbeugenden
Anwendung ist das Verfahren ein von Versicherungen und Behörden
anerkanntes Instrument zur Absicherung von Leistungen und Genehmigungen.
-
-
Einsatzpalette
-
Schnelles Orten
von Undichtigkeiten in Leitungen und Installationen kann den
Sanierungsaufwand erheblich reduzieren und so Kosten sparen.
Dabei werden sowohl Kalt- als auch Warmwasserleitungen
zuverlässig aufgefunden.
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Zur
Leistungsabsicherung fordern Versicherungen vor einer
umfangreichen Sanierung häufig die Ursachenerkennung oder die
Ortung der beabsichtigten Sanierungsregionen.
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Seitlich oder von
oben eindringende Feuchtigkeit (z. B. bei Kirchen oder anderen
Großobjekten vor allem früherer Zeit) wird durch die
Thermographie zweifelsfrei erkannt und spezifiziert, so dass
einschlägige Maßnahmen ergriffen werden können.
Hauptnutzen der
Leckageortung durch Infrarot-Thermografie
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Das Messverfahren
ermöglicht es, das Ausmaß möglicher Schäden durch frühzeitige
Entdeckung zu begrenzen. Bei der Entscheidung, welche
Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, kann die
Infrarot-Thermografie eine hervorragende Hilfestellung bieten.
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