Altbau:

Neubau:

  • Wichtig für Architekten und Bauherren

  • Gebäude-Thermografie: Um Baumängel rechtzeitig zu erkennen

  • Wärmepumpen-Optimierung (Abgleich versch. WP-Marken mit Gebäudedaten)

  • Erdwärmetauscher-Optimierung (Auslegungsoptimierung)

  • Wärmebrückenkontrolle / Nachweis

  • Neubau-Kontrolle auf EnEV-Erfüllung (z.B. DVO, NEH/PH-Standards) 

  • Blower-Door mit oder ohne Gebäude-Thermographie (Konstruktionsnachweiskontrolle)

  • Finanzierungsausarbeitung vom Niedrigenergiehaus hin zum KfW-40/60 oder Passivhaus,

  • Kostennote für Planungsüberarbeitungen (vom EnEV-Haus zum KfW-Haus)

  • u.v.m.                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieberatung für Wohngebäude, Gebührentabelle ab 01.06.2009:

06/09

Gebäudeklasse

I

II

III

 

Bem.: Bei der "Position 1" reduzieren sich die Kosten um den Anteil der
BAFA-Bezuschussung (sofern die Anforderungskriterien erfüllt werden).
EFH/ZFH bis max. 300 €, MFH bis max. 360 €

Basis

Faktor 1

Mehr-
aufwand
Faktor 1,3

Mehr-
aufwand
Faktor 1,5

Pos.

Leistung

brutto

1

Energieberatung: Vor-Ort-Beratung
Wichtig: siehe auch ganz unten unter Punkt 5 "Allgemeine Bedingungen"

 

1.1

EFH/ZFH (abzügl. Minderung um BAFA-Zuschuss für Wohngebäude vor Bj. 1995, siehe oben),
vom Honorar (s. rechts) ist der BAFA-Zuschuss (s. oben) abzuziehen, d.f. Hausbesitzereigenanteil.

750 €

975 €

1.125 €

1.2

MFH (ab 3 WE, Minderung um BAFA-Zuschuss -360 € (für Wohngebäude vor Bj. 1995) ab 3. WE

Pos. 1.1
+ 50 €/WE

Pos. 1.1
+ 65 €/WE

Pos. 1.1
+ 75 €/WE

 

2

Sachverständigenbestätigung (KfW, Kredit- bzw. Zuschuss-Variante, siehe auch unten: WICHTIG)

 

2.1

ohne Teilschuldenerlass

kostenfrei

2.2

mit Teilschuldenerlass, jeweils einmal vor und nach Sanierungsdurchführung je Gewerk

150 €

195 €

225 €

 

3

Baubegleitung (nicht mit Bauleitung gleichzusetzen)

 

3.1

mit oder ohne staatl. Zuschuss
(ggf. abzüglich KfW-Zuschuss: 50% der förderfähigen Baubegleitungskosten, max. 1.000 €/WE)

3 %
der förderfähigen
Investitionskosten

 

 

 

4

Neubau, Energieausweis (gem. §§ 16 ff. EnEV-2007 bzw. EnEV-2009), nur in Verbindung mit Pos. 6 ff

kostenfrei

 

5

Altbau: Alle Ausweisarten gem. dena - Energieausweis (§§ 16 ff. EnEV-2007 bzw. EnEV-2009)
*) Bedarfsausweis mit "dena-Gütesiegel", Ausstellung nur vom Siegelträger: H.A. Bauer

 

5.1

Altbau: verbrauchsorientierter Energieausweis bis 4 Wohneinheiten, nur über Büro Neckarsulm,
Frau Nicole Bauer

50 €

5.2

Altbau: verbrauchsorientierter Energieausweis ab  5 Wohneinheiten (zzgl. ab der 5. Wohneinheit),
Frau Nicole Bauer

(Pos. 5.1) + 10 €/WE

5.3

Altbau: bedarfsorientierter Energieausweis bis 4 Wohneinheiten (ohne Siegel / mit Siegel)

250 / 300

325 / 390

375 / 450

5.4

Altbau:   bedarfsorientierter Energieausweis ab  5 Wohneinheiten
(zzgl. ab der 5. Wohneinheit, ohne Siegel /
mit Siegel).

(Pos. 5.3)  + 10 € /WE bzw. 15 €/WE

 

6

Neubau-Planungsüberarbeitung
(EFH/ZFH/MFH für "Energieeffizienzhaus nach EnEV-2007 " bzw. EnEV-2009"

max. 1 % der Rohbaukosten;
jedoch mind. 1.000 €/WE

7

Gebäudethermografie:  IR-Außenaufnahmen der Gebäudeaußenseiten (i.d.R. 4 Seiten) mit Kurzbericht je Bild
Gebäudethermografie:  Leckageortung oder IR-Innenaufnahmen mit Kurzbericht je Bild:  auf Anfrage

Wichtig: Die Gebäudethermografie (Außen) wird vom BAFA bei gleichzeitiger Vor-Ort-Energieberatung mit 100 €, oder als separate Beauftragung (nur Gebäudethermografie) mit 150 € bezuschusst.
Der Kundeneigenkostenanteil errechnet sich "Honorarsatz abzgl. BAFA-Zuschuss".

300 €

8

sonstige Leistungen

auf Anfrage

9

*) dena-Gütesiegel:

Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit dem dena-Gütesiegel für Energieausweise möchte die dena das Vertrauen aller Marktteilnehmer in den Energieausweis für Gebäude langfristig sichern und ihn als verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäude-qualität sowie als Einstieg in die Gebäudemodernisierung etablieren.

Die Energieeinsparverordnung lässt beim Energieausweis großen Spielraum – sowohl bei der Qualifikation von Ausstellern als auch beim Ausstellungs-verfahren. Energieausweise mit dena-Gütesiegel entsprechen den hohen Qualitätsstandards der dena. Mit dem Siegel wird dokumentiert, dass der Ausweis durch einen bei der dena registrierten Aussteller nach den Qualitätsstandards der dena ausgestellt worden ist und damit besondere Anforderungen sowohl an die Qualifikation des Aus-stellers als auch an die Vorgehensweise bei der Ausstellung des Energieausweises erfüllt.
 

10 Fahrkosten: Für Wegstrecken werden generell Fahrkosten i.H.v. 0,60 €/km (einfache Wegstrecke) erhoben. Die Fahrkosten sind stets sofort und in bar bei jedem Vor-Ort-Termin zu bezahlen.

!

Wichtig:

Hinweis zu Gebäudeklasse: In den Spalten "I - II - III" wird unterschieden, ob der Energieberater das zu untersuchende Objekt nur unter Mehraufwand erfassen und berechnen kann. Insbesondere wenn es sich um Wohngebäude die unter Denkmalschutz zu beurteilen sind, oder wenn Rück- oder Vorsprünge, Gauben, Türme usw. zu beachten sind, dann erfolgt die Preisangabe nach den Faktoren 1.3 oder 1.5.

Die Einstufung der Gebäudeklasse gilt für alle Wohngebäude und ist bei allen Beauftragungen zu beachten. Energieausweisberechnungen für Mehrfamilien-häuser (ab 5 Wohneinheiten) werden generell erst ab Gebäudeklasse "II", d.h. Faktor 1,3 berechnet.

Eine Sachverständigenbestätigung (Pos.2) setzt eine BAFA-Energieberatung (Pos.1) voraus, denn die erforderlichen und zu bestätigenden Daten bedingen eine vorausgegangene energetische Erfassung des Gebäudes - die Sachverständigenbestätigung ist eine eigenständige Dienstleistung (separate Beauftragung).

Für Wegstrecken werden generell Fahrkosten i.H.v. 0,60 €/km (einfache Wegstrecke) erhoben. Die Fahrkosten sind stets sofort und in bar bei jedem Vor-Ort-Termin zu bezahlen.

 

Vom Hausbesitzer sind beim Vor-Ort-Termin und beim Energiepass für Bestandsimmobilien bereitzustellen:

  1. Baupläne, komplett (Lageplan, Grundrisse, Seitenansichten, Schnitt(e), Baubeschreibung u. Wohnflächenberechnung),

    Wo keine Baupläne verfügbar sind, wird das Gebäude geometrisch via "Fotoaufmaß" aufgemessen,
    der Hausbesitzer hilft bei Erfassung der Referenzmaße mit (Länge/Breite des Gebäudes).

  2. den letzten Kaminfeger-Messbericht,

  3. alle Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizöl, Gas, Holz, Kohle, Wasser, Strom usw.),

  4. Personenanzahl, für die vorgenannten Verbrauchsdaten,

  5. Liste der seit Erstbezug energetisch und baulich geänderten/verbesserten Bauteile (Art und Jahr),

  6. mind. 1 St. Rollladenkastendeckel ist raumseitig zu öffnen,

  7. alle Räume müssen besichtigt werden können, dies gilt insbesondere auch für den Heizraum und falls vorhanden für den Dachboden (Spitzboden) und letztlich auch für DG-Abseitenräume (Drempelräume).

Vom Heizraum (inkl. Heizungsanlage), vom geöffneten Rollladenkasten, von unterschiedlichen Fenstern, vom Dachboden (inkl. Schrägdach) und letztlich auch von den Gebäudeaußenansichten werden digitale Fotos erstellt. Die Fotos dienen der Vergleichbarkeit von Planungsunterlagen und Realität, sowie als Grundlage der jeweiligen U-Wert-Findung.

Alle bereitgestellten Unterlagen werden beim zwingend erforderlichen Zweittermin mit dem Gutachten dem Hausbesitzer zur Entlastung des Beraters wieder ausgehändigt. Zwischen Berater und Hausbesitzer besteht ein Vertrauensverhältnis (Datenschutz gegenüber Dritten).

Allgemeine Bedingungen:

  1. Anfallende Fahrkosten (0,60 €/km einfache Wegstrecke) sind bei jedem Vor-Ort-Termin sofort und in bar zu entrichten.
  2. Sobald der BAFA-Zuwendungsbescheid vorliegt (beim Energieausweis sofort nach dem Aufmaßtermin), erhält der Kunde die vereinbarte Honorarrechnung. Das Honorar ist dann sofort und ohne Abzug fällig (Kunde geht in finanzielle Vorlage)
  3. Erst nach Wertgutstellung des Honorars (Gutschrift auf dem Konto des Beraters) wird der Zweittermin bei der "Vor-Ort-Beratung vereinbart bzw. wird der Energieausweis i.d.R. per Post zugestellt.
  4. Beim Zweittermin (ca. 1-2 Wochen nach Ersttermin) wird dem Auftraggeber das Gutachten erklärt und ausgehändigt. Mit Aushändigung des Gutachtens gilt die Beauftragung als vollständig erbracht.
  5. Sehr wichtig: Der für die "Energieberatung" erforderliche Zweittermin findet grundsätzlich nur in den Büroräumen des Energieberaters statt.
    Begründung: Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass häufig beim Zweittermin aus Gründen der eventuellen Investitionshöhe individuelle Ausführungswünsche geäußert werden. Solche und ähnliche Wünsche können organisatorisch bis hin zur KfW-Fördermittelbeantragung nur im Büro des Energieberaters abschließend bearbeitet werden.
      

zurück

 

 

 

 

 

 

Wichtig für Architekten und Bauherren:

  1. Bei vielen Neubau-Einfamilienhäuser werden die im UG liegende und zu beheizende Räume nicht als "Einliegerwohnung" geplant, sondern schlicht nur als Hobbyräume bezeichnet. Dort wo jedoch eine weitere Wohnung möglich wäre, sollte man angesichts den KfW-Fördergeldmöglichkeiten auch eine weitere Wohneinheit "baurechtlich" vorsehen. Die Bauherren haben dann Anspruch auf 2 x Fördergeld ("Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009" = 2 x 50.000 €/Whg.).

  2. Die Fördergelder sind bei beiden Varianten "Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009" je 50.000 €/Whg. es ändert sich lediglich der Zinssatz (z.B. Stand Feb. 2010 für 10 J. fest:: 3,85% bzw. 2,47%)

  3. Mit den heutigen Baustoffen ist zumindest ein "Energieeffizienzhaus 100 EnEV 2009" meistens problemlos realisierbar.

  4. Mit etwas größerem Mehraufwand ist auch ein "Energieeffizienzhaus 85/70 EnEV 2009" machbar.

Oft höre ich von Hausbesitzern und von Architekten, dass sich der o.g. Mehraufwand für ein KfW-Haus nicht "rechnen" würde. Diesen Argumenten widerspreche ich entschieden, denn mit dem Fördergeld werden nicht nur die "zusätzlichen" Dämmmaßnahmen bezahlt, sondern automatisch auch die so genannten "Sowieso-Kosten". Vergleicht man Baugelder einer x-beliebigen Geschäftsbank mit den Fördergeldern der KfW-Bank, wird nach geringem Nachrechnen erkennbar, dass der Dämm-Mehraufwand (zum "Energieeffizienzhaus 70 EnEV 2009") niemals 50.000 €/Whg. (KfW-Fördersumme) ausmacht. Geht man also davon aus, dass Mehrdämmungen z.B. 10.000 € ausmachen, dann hat der Bauherr zwar eine um 10.000 € höhere Investition, kann aber im Gegenzug mit den verbleibenden 40.000 € locker seine "Sowieso-Kosten" finanzieren. Unterm Strich bedeutet dies, dass für die höhere Investition (plus 10.000 €) i.d.R. eine geringere Gesamtannuität vorliegt, als diese beim Standard "EnEV-Haus EnEV 2009"zu planen wäre.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie uns eine E-Mail (Kontakt).  

zurück

 

 

 

 

Gebäudethermografie: "Jetzt Termin zur Gebäudethermografie sichern"

  • Wenn Sie 2009 an Ihrer Gebäudehülle irgendeine Dämmung planen, dann dienen die IR-Aufnahmen (Infrarot-Aufnahmen) im Vorfeld zur gezielten Suche von teuren Wärmebrücken usw. und nach vollzogener Dämmung kann die mängelfreie Ausführung kontrolliert werden.

 

  • Bisher noch unerkannte Baumängel können zu erheblichen Bauschäden führen und somit die Bausubstanz gefährden (bis hin zur Bauruine), oder sie schädigen nachhaltig Ihre Gesundheit (Feuchteschäden durch Schimmelpilze). Merke: Nur wenn die Ursache bekannt ist, kann man die Wirkung abschätzen.

  • Zumindest über die spätere Kontrollprüfung (nach erfolgten Dämmmaßnahmen) sollten Sie sich jetzt noch keine finanziellen Gedanken machen, denn i.d.R. werden die Prüfungskosten bei mangelhafter Bauausführung dem Verursacher angelastet (warum: als Baulaie hätten Sie ohne Fremdhilfe (IR-Aufnahmen) den oder die Mängel nicht erkennen können...)

 

  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich eine Sanierungsmaßnahme überhaupt "rechnet", dann dienen die IR-Aufnahmen in Verbindung mit einer "neutralen und unabhängigen" Energieberatung (gem. BAFA-Richtlinien) zur Entscheidungsfindung.

  • Wenn Sie meinen, Ihr Haus sei eigentlich schon gut gedämmt, aber die einstigen Energiekosteneinsparungen hätten nicht so gegriffen wie man Ihnen erklärt hat, dann kann die Ursache u.a. an nur einer kleinen und unscheinbaren Fehlerquelle liegen (selbst das augenscheinlich dichteste Fass läuft leer, wenn nur ein kleine Loch in der Hülle ist). Merke: Nur wenn die Ursache bekannt ist, kann man die Wirkung abschätzen.

  • Mit einem sehr günstigen KfW-Darlehen können energetische Gebäudesanierungen derart finanziert werden, so dass es häufig zu keiner finanziellen Mehrbelastung kommt (was seither z.B. dem Öl-Lieferanten "zuviel" bezahlt werden musste, könnte auch zur Deckung der Sanierungskosten eingesetzt werden).

 

  • WICHTIG: Die Gebäudethermografie wird vom BAFA bezuschusst (mit 100 € in Verbindung mit einer Vor-Ort-Energieberatung, mit 150 € wenn nur die Thermografie beauftragt wird).

 

Die Voraussetzungen der Thermographische Untersuchung:

  • Für die Außen und Innenthermografie gelten folgende Randbedingungen:

    • Voraussetzung für eine aussagekräftige Messung ist eine Temperaturdifferenz zwischen innen und außen von mindestens 10 °C über einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden. Die Änderung dieser Differenz soll während dieses Zeitraums geringer als 30 % sein.

    • Eine Außenthermografie soll vor Sonnenaufgang durchgeführt werden.

    • Die Temperatur im Gebäude soll möglichst gleichmäßig sein, was z.B. durch geöffnete Türen (innen) erzielt werden kann.

    • Eine Ausnahme stellt die Fachwerkthermografie dar, die in der Regel im Sommerhalbjahr durchgeführt wird, weil dabei der unterschiedliche Aufheiz- bzw. Abkühlvorgang bei den Materialien ausgenutzt wird.

    • Die Windgeschwindigkeit muss unter 1 m/s betragen.

    • Bei Gebäuden mit hinterlüftetem Vormauerwerk bzw. mit Vorhangfassaden ist nur Innenthermografie möglich.

  • Die notwendigen Vorbereitungen:

    • In der Regel geht eine Ortsbesichtigung der thermografischen Untersuchung voraus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bzw. eine Überprüfung von Plänen, Baubeschreibungen usw. notwendig.

    • Zur Vorbereitung der Bauthermographie eines Gebäudes ist es notwendig, das Gebäude 12 bis 24 Stunden zuvor, abhängig davon, ob leichte oder schwere Bauweise vorliegt, zu beheizen (Ausnahme Fachwerkthermographie in der warmen Jahreszeit), um einen möglichst quasistationären Zustand des Wärmeflusses zu erzielen. Tunlichst sollten alle Heizkörper und/oder alle Fußbodenstränge so aufgedreht werden, dass in allen "beheizbaren Räumen" eine Temperatur von mind. 20 °C erzielt werden kann. Gegebenenfalls können zusätzlich auch Möbel oder andere Gegenstände von den Wänden abgerückt werden, damit der wünschenswerte quasistationäre Zustand des Wärmeflusses erzielt werden kann. Etwa 1 - 2 Stunden vor der vereinbarten thermographischen Untersuchung müssen jedoch alle Heizkörper und Fußbodenheizstränge abgeschaltet werden (die ggf. abgerückten Möbel usw. dürfen noch nicht zurückgestellt werden.

  • Störfaktoren, Einschränkungen:

    • Bei Regen, Schnee, Sonnenschein, starkem Wind oder dichtem Nebel ist eine Außenthermografie nicht möglich.

    • Die Vorteile einer Gebäudethermografie könnten hier natürlich noch sehr viel umfangreicher beschrieben werden, deshalb ist es vernünftiger, Sie kontaktieren uns und beschreiben die Situation.

 

Leckageortung:

Die Infrarot-Thermografie ist ein ideales Instrument, um Undichtigkeiten in Leitungen und Installationen zu entdecken. Neben der reinen vorbeugenden Anwendung ist das Verfahren ein von Versicherungen und Behörden anerkanntes Instrument zur Absicherung von Leistungen und Genehmigungen.

  • Einsatzpalette

    • Schnelles Orten von Undichtigkeiten in Leitungen und Installationen kann den Sanierungsaufwand erheblich reduzieren und so Kosten sparen. Dabei werden sowohl Kalt- als auch Warmwasserleitungen zuverlässig aufgefunden.

    • Zur Leistungsabsicherung fordern Versicherungen vor einer umfangreichen Sanierung häufig die Ursachenerkennung oder die Ortung der beabsichtigten Sanierungsregionen.

    • Seitlich oder von oben eindringende Feuchtigkeit (z. B. bei Kirchen oder anderen Großobjekten vor allem früherer Zeit) wird durch die Thermographie zweifelsfrei erkannt und spezifiziert, so dass einschlägige Maßnahmen ergriffen werden können.

Hauptnutzen der Leckageortung durch Infrarot-Thermografie

  • Das Messverfahren ermöglicht es, das Ausmaß möglicher Schäden durch frühzeitige Entdeckung zu begrenzen. Bei der Entscheidung, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, kann die Infrarot-Thermografie eine hervorragende Hilfestellung bieten.

zurück