Erneuerbare Energiengesetz 2004


Am 01. Augut 2004 tritt das neue "Erneuerbare Energiengesetz 2004" in Kraft  

Die wichtigsten Neuheiten des neuen EEG:

  • Bei der Windkraft werden die Vergütungssätze, hauptsächlich auf dem Meer, leicht reduziert, für günstige Standorte wird es dafür besondere Anreize geben. Neue Windenergieanlagen, die an ihrem Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, erhalten in Zukunft hingegen keine Vergütung nach dem EEG.

  • Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung, für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung auf über 57 Cents.

  • Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse. Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.

  • Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird weiterhin vergütet.

  • Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Erdwärme (Geothermie) wird erhöht.

Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter ausdifferenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt. Dies führt zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch sollen die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden.

 
Erst analysieren, dann sanieren